1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen text-und-medizin E. Apffelstaedt, Neugasse 42, D 65520 Bad Camberg (im Folgenden tum genannt) und dem/den jeweiligen Auftraggeber(n). Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Die von tum erbrachten Leistungen ergeben sich nach Umfang und Art aus den jeweiligen auftragsbezogenen Abmachungen. Sie betreffen das Gebiet der Text-, ggf. auch Bildarbeit und Fertigstellung von Druckerzeugnissen, angefangen von Recherchen bis zu Lektorat und umfassender Objektbetreuung sowohl im Print- als auch im Online-Sektor oder bei Funk und Fernsehen. Daneben werden Dienstleistungen wie Interview-Durchführung oder Kongress-Berichterstattung und Veranstaltungsorganisation in individuell vereinbartem Umfang etc. angeboten.

3. Aufträge gelten verbindlich als erteilt, sobald tum eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt oder der Auftraggeber einen Text oder sonstige Arbeitsunterlagen zum Zweck der Bearbeitung (und nicht nur zum ausschließlichen Erstellen eines Kostenvoranschlages) an tum übermittelt und diese(r) bei tum eingegangen ist/sind. Ausdrücklich gilt als vereinbart, dass auch die Übersendung per Fax oder E-mail, ggf. unter Verschlüsselung, als rechtsverbindliche Auftragserteilung gilt. Die ausschließliche Zusendung von Unterlagen zum Zweck, einen Kostenvoranschlag zu erstellen, gilt für beide Seiten ausdrücklich nicht als Auftragserteilung.

4. Urheberrecht/Copyright sowie jegliches Nutzungsrecht an den von tum erstellten Produkten verbleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung durch den Auftraggeber bei tum. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Produkte, auch Teile davon, nicht mißbräuchlich benutzt werden. Auch eine Weiterverbreitung unter Quellenangabe oder die Verwendung von Planungsentwürfen oder realisierter einzelner Planungsvorhaben im Rahmen vereinbarter Veranstaltungsorganisationen ist erst nach schriftlichem Einverständnis von tum erlaubt; dies betrifft sowohl abgeschlossene Objekte als auch Teile und/oder Entwürfe und Konzeptionen im Sinne von Vorarbeiten.

5. Dieses umfassende Urheberrecht/Copyright von tum beinhaltet ebenfalls jegliche Wiederverwendung in erneuter Auflage, anderen Print- oder elektronischen Medien, in Vortragsform oder in Funk und/oder Fernsehen oder in jeder nicht ausdrücklich mit tum vereinbarten Form.

6. Das Urheberrecht/Copyright an einem im Fremdauftrag von tum erstellten Text- und/oder Bild-Objekt geht im vorher vereinbarten Umfang mit vollständiger Rechnungsbegleichung durch den Auftraggeber auf diesen über. Terminlich maßgebend ist der Eingang der vollständigen Rechnungssumme auf dem Bankkonto von tum .

7. Bei von tum ohne Fremdauftrag in Eigeninitiative produzierten Text-, Bild- oder Hörobjekten verbleibt das Urheberrecht/Copyright dauerhaft bei tum, wenn nicht mit einem Fremdabnehmer andere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

8. Kostenvoranschläge sind nicht automatisch verbindlich, es sei denn, tum bestätigt mit Einreichen eines Kostenvoranschlages ausdrücklich dessen Verbindlichkeit für einen festgelegten Zeitraum.

9. Honorare werden im Regelfall bei Vertragsabschluß verbindlich für beide Seiten vereinbart. Sie sind ohne Abzug innerhalb einer Zahlungsfrist von 2 Wochen nach Ablieferung des bestellten Objektes bzw. Abwicklung der jeweiligen Veranstaltung entsprechend terminlicher Übereinkunft zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Maßgebend ist der Zahlungseingang auf dem Bankkonto von tum .

10. Grundsätzlich werden bei größeren Objekten (wie Büchern, umfangreichen Hörfunk- oder Fernsehbeiträgen, Erstellung kompletter Internet-Präsenzen, aufwändigen Recherchen oder Kongress-Berichterstattungen etc.) 20 Prozent der vereinbarten Vergütung mit Auftragserteilung fällig, weitere 30 Prozent zur “Halbzeit”. Bei Veranstaltungsorganisation sind 50 Prozent der lt. verbindlicher Kostenübereinkunft vereinbarten Gesamtsumme spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zahlbar, die Restsumme spätestens zwei Wochen nach Veranstaltungsabschluss, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

11. Bei Rücktritt eines Auftraggebers von einem erteilten Auftrag berechnet tum
vor Beginn der Auftragsarbeiten 10 Prozent,
bei Rücktritt innerhalb von 1 Woche nach Auftragserteilung 25 Prozent,
bei Rücktritt bis 1 Woche vor vereinbartem Liefertermin 90 Prozent,
bei Nichtabnahme eines vereinbarten Objektes nach Fertigstellung 100 Prozent
des festgesetzten Honorars. Reise-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und/oder sonstige Fremdkosten, auch an Subunternehmen, die im Zusammenhang mit dem betreffenden Auftrag angefallen sind und belegmäßig nachgewiesen werden, müssen ausnahmslos in vollem Umfang vom Auftraggeber übernommen werden.

12. Im Fall von Verzögerungen und/oder Lieferausfällen der mit tum vereinbarten Leistungen durch Krankheit oder Höhere Gewalt beschränkt sich die Haftung von tum auf die Rückzahlung schon beglichener, minderungs- bzw. ausfallbezogener Rechnungsbeträge an den Auftraggeber. Jede weitere Haftung durch tum ist ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere bedingen Leistungsminderungen von Subunternehmen in keinem Fall Haftungsansprüche gegenüber tum.

13. tum gewährleistet eine korrekte, nach bestem Wissen und Können vorgenommene Durchführung jedes angenommenen Auftrages und fühlt sich stets der Zuverlässigkeit und Genauigkeit der erforderlichen Recherchen und Organisationsmaßnahmen sowie dem Inhalt des Objektes und selbstverständlich dem jeweiligen Auftraggeber verpflichtet. Um eine weitestgehende Sicherheit gegen fehlerhafte Inhalte und/oder Druckfehler und ähnliches zu gewährleisten, führt tum bei jedem Fremdauftrag eine Schlußkorrektur durch. Die abschließende, verbindliche Endprüfung eines von tum produzierten Text- oder Bild-Objektes obliegt jedoch dem Auftraggeber. Bei Veranstaltungsorganisation erfolgt eine verbindliche Schlussbesprechung und -abnahme mit dem Auftraggeber.

14. tum haftet lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ausdrücklich sind Druck-, Inhalts-, Text- oder Abbildungsfehler sowie organisatorische Fehler, die der Auftraggeber bei seiner Endabnahme übersieht, von jeder Haftung durch tum ausgenommen. Bei sämtlichen Aufträgen, auch Veranstaltungsorganisation betreffend,  beschränkt sich die Haftung von tum grundsätzlich auf die Höhe der jeweils vereinbarten Vergütung.

15. Bei vom Auftraggeber gelieferten Unterlagen wie Texten, Bildern und anderen Daten wird tum seitens des Auftraggebers von der Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung wie Urheber-, Warenschutz-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrechten etc. freigestellt. Insoweit bestätigt der Auftraggeber durch die Lieferung gegenüber tum, im Besitz der jeweiligen Nutzungsrechte zu sein und stellt tum von jeglicher Haftung frei.

16. Der Versand von sämtlichen Unterlagen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

17. tum verpflichtet sich zu umfassendem Datenschutz sämtlicher im Zusammenhang mit einer Kontaktaufnahme und/oder einer Auftragserteilung zur Kenntnis gelangten Daten. Insbesondere werden wir uns zugänglich gemachte Daten und Informationen (ausdrücklich auch E-mail-Adressen etc.) nicht an Dritte weitergeben, und zwar ohne Wenn und Aber. Ausgenommen hiervon sind Daten, die zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Auftraggeber und tum erforderlich sind.

18. Einer von uns technisch nicht verhinderbaren Erfassung von Daten durch Dritte und deren Nutzung zu Werbezwecken oder Ähnlichem wird von uns ausdrücklich widersprochen. tum behält sich in diesen Fällen rechtliche Schritte vor.

19. Erfüllungsort für Lieferung ist der jeweils mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarte Ort. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Standort der für tum kontoführenden Bank. Gerichtsstand für alle aus der Tätigkeit von tum sich ergebenden Streitigkeiten ist der Standort von tum.

20. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB der gültigen Rechtssprechung nicht entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in Inhalt und Gültigkeit hiervon unberührt.

21. Mit Angebots- und/oder Kostenvoranschlagsanforderung bzw. Auftragserteilung werden diese AGB in vollem Umfang anerkannt.

Bad Camberg, 15.10.2010 text-und-medizin E. Apffelstaedt